Preis, Rechnung, Flipper ?

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  • Preis, Rechnung, Flipper ?

    Da habe ich nun ein kleines Problem: Mir ist ein Flipper verlorengegangen :ops:
    Ok, nicht mir, sondern der Spedition. Ändert aber nichts, das Ding scheint Beine bekommen zu haben. Was mich wiederum nun zu ein paar Fragen bringt, und das wären folgende:

    Wie wird der Wert der Lieferung klargemacht ? Da es sich ja um ein gebrauchtes Gerät handelt, habe ich naturgemäß keinen Kaufbeleg darüber. Sicher ist, der Wiederbeschaffungspreis beträgt ~700 Euro, doch wie belegen ?

    Hat jemand Erfahrung mit der Problematik ? Für sachdienliche Hinweise bin ich dankbar, diese dürfen natürlich auch gerne per PM oder natürlich auch per Email erfolgen.

    Mario
    Nicht genutzte Intelligenz ist im Ergebnis genauso wie nicht vorhandene Intelligenz
  • RE: Preis, Rechnung, Flipper ?

    Original von Steelstopper
    Wie wird der Wert der Lieferung klargemacht ? Da es sich ja um ein gebrauchtes Gerät handelt, habe ich naturgemäß keinen Kaufbeleg darüber.


    Naturgemäß? Wie meinen?
    Egal, Fakt ist dass auch für gebrauchte Güter ein Kaufvertrag existieren kann. Beispiel: Gebraucht - KFZ.
    Wenn du einen solchen Vertrag hast sollte das ausreichen.
    Ansonsten: Preisliche Einordnung anhand vorhandener Quellen: WWW, Literatur, Neupreise beim Händler, ...


    Grüße

    Nick (<-- Neugierig, wie eine Spedi einen Pin "verlieren" kann)
  • Nein, einen Vertrag habe ich leider nicht, das Ding kam aus einer Tauschaktion :rolleyes:

    Neupreise beim Händler werde ich für diese 20 Jahre alte Kiste ja nur schwer bekommen, oder doch ?

    Mario (weiss auch nicht so genau, wie eine Palette mit 150 kg Beine bekommt)
    Nicht genutzte Intelligenz ist im Ergebnis genauso wie nicht vorhandene Intelligenz
  • Wenn das DIE Spedi ist dann wundert mich da nichts mehr. So einen Deppenhaufen habe ich noch nie gesehen.

    Frag doch beim Händler deines Vertrauens (z.B. Heiku :D ) an was ein Gebrauchtgerät kostet. Falls dir dieser Preis ersetzt wird solltest du keine Probleme haben ein gutes Gerät dafür zu bekommen ;)

    FRG
    Technische- und Reparaturanfragen per pm ohne vorherigen Forumsthread werden nicht beantwortet.
  • Ein Schadensverursacher ist, in unserem Rechtssystem, verpflichtet Schadenersatz zu leisten. Bei einer Sache besteht der Schadenersatz in Naturalrestitution=Beschaffung der gleichen neuen Sache oder bei gebrauchten Gütern= Beschaffung einer gleichwertigen Sache. Meist wird der Schaden in Geld beziffert und auch in Geld ausgeglichen. Hier kommt nun der Begriff Wiederbeschaffungswert ins Spiel. Die Feststellung des Wiederbeschaffungswertes ist bei einer neuen Sache einfach, nicht sehr schwer bei gebrauchten aber handelsüblichen Sachen wie z.B. häufig angebotenes Fahrzeug. Bei einem selten gehandelten Pin wird es etwas schwieriger. Man wird hierzu etwa die Gebotshöhen bei ebay zu Rate ziehen, Preise die in den einschlägigen Foren gefordert werden oder halt Angebote einholen, auch bei Händlern! Der gezahlte Kaufpreis ist nur ein Indiz für den Wiederbeschaffungswert, kann aber von diesem erheblich abweichen, siehe Schnapp gemacht. Ist die Sache günstig erworden worden, muß man sich diesen Vorteil nicht anrechnen lassen. Zum Schadenersatz gehören auch die Kosten der Beschaffung, z.B. Einholung von Angeboten, Fahrten zur Besichtigung und Transportkosten. Ebenso werden die Kosten zur Wiederherstellung einer Ersatzsache in den besseren Zustand des Verlustgegenstandes als Schadenersatz anerkannt, z.B. Überholen, Prüfen und Reinigung.
    Gruß Axel
  • Danke schonmal für die Informationen :)

    Die Deadline ist heute abend, mal sehen, ob das Ding nun doch wieder auftaucht :rolleyes:
    Die einschlägigen Händler haben den Kasten natürlich nicht im Angebot. Einen fand' ich, der den ab 1250 raushaut . . .die Preise in den Foren und auch bei Ebay variieren sehr stark, von 300 bis über 1000 . . .ich halte euch auf dem Laufenden.

    Mario

    P.S.: Natürlich waren DIE das
    Nicht genutzte Intelligenz ist im Ergebnis genauso wie nicht vorhandene Intelligenz
  • Ich denke das größte Problem könnte die Haftungsgrenze bei der Spedition sein.
    Beschränkt sich die Haftung auf die gesetzliche Haftung gem. HGB (5 Euro je kg Versandgewicht), heisst das, dass bei einem angenommenen Gewicht von 120 kg die gesetzliche Haftung 600 Euro beträgt 8o.

    Grüße

    Frank

    Edit: Ich glaube ich habe mich verrechnet, 8,33 Sonderziehungsrechte müssten ca. 10 Euro entsprechen. Aber hier ist das nachzulesen: dnjv.org/transp.htm
  • Im Prinzip hat Axel recht. Die Frage ist allerdings wie das Gerät auf den Frachtpapieren versichert war. Es wird immer ein SVS/RVS abgeschlossen der auf dem angegebenen Wert basiert. Dieser Wert ist natürlich nachzuweisen. Deshalb stelle eine Art Rechnung aus mit dem Wert. Hast Du keinen Wert angegeben, dann wird zundest der Miniimumbetrag versichert (2500 oder 5000 ich komme da immer mit DM/EUR durcheiander). Die Frage ist also wie war es zwangsversichert?
  • Hmm... habe tatsächlich mal von einem Aufsteller eine Rechnung über einen MB bekommen. Ist aber auf mein Namen... wenn's Dir irgendwas hilft...

    Außerdem solltest Du doch nochwas bzgl. meines CC haben... remember?

    Gruss

    Jens