vereinsgründung allgemein

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  • vereinsgründung allgemein

    Ihr habt viele Flipper?
    Ihr wollt gemeinsam einen Raum mieten oder eine bestehende Örtlichkeit für unser aller Hobby nutzen??
    Ihr wollt anderen Menschen das Spielen an den Geräten ermöglichen und eventuell Turniere veranstalten???


    VORSICHT! Wir sind in Deutschland, da ist alles genau geregelt, und an diese Regeln müsst Ihr Euch halten!!


    3 Fragen sind enorm wichtig:
    Betrifft Euch: Was ist, wenn einem Besucher etwas passiert?
    Betrifft das Finanzamt: Bekommen die Steuern von Euch und wie müsst Ihr die Steuererklärung machen?
    Betrifft die Kommune: Liegt eine Schankgenehmigung vor und können die Gemeinden Vergnügungssteuern verlangen?


    Die eleganteste Lösung: Gründet einen gemeinnützigen Verein, der von Umsatz- und Gewerbesteuern sowie von der Vergnügungssteuer befreit ist.


    Allerdings ist das hier KEINE Rechtsberatung, sondern AUSSCHLIESSLICH eine Weitergabe gemachter Erfahrungen ohne Anspruch an Vollständigkeit. Rechtssicherheit bekommt Ihr nicht mal von einem Anwalt sondern nur durch höchstrichterliche Rechtsprechung, vermutlich ist der BGH dafür zuständig.
    Aber keine Bange, so schwer ist das ganze nicht, wir erklären Euch hier, wie wir das ganze auch in der zeitlichen Abfolge gemacht haben, welche Probleme aufgetreten sind und wie wir diese Probleme gelöst haben.
    Auch können wir Euch unsere Lösungen der Fragen von Haftpflicht- und Inhaltsversicherungen weiter geben.


    In loser Folge werden wir hier den Fahrplan für einen neuen Verein vorstellen, denn viele Sachen sind durch das Vereinsgesetz streng vorgegeben.
    Solltet Ihr Fragen haben, dann postet sie einfach hier im für alle offenen Bereich des Unterforums "Vereinsarbeit", wir sind bemüht, alles so schnell wie möglich zu beantworten.


    Und viel Spass weiterhin mit unser aller Hobby!


    Marc
    electric-friends.de :welcome: jeden 1. Sonntag flippern an ca. 50 Geräten
  • Dann geht das jetzt mal los hier mit

    "Wann braucht Ihr keinen Verein?"
    Wenn Ihr nur ein paar Flipper habt und gelegentlich ein paar Freunde und Bekannte vorbei kommen um zu spielen, dann ist das eine rein private Veranstaltung. Das Finanzamt will nix von Euch, die Gemeinde will keine Vergnügungssteuer, und falls jemandem was auch immer zustösst, deckt den Schaden Eure private Haftpflichtversicherung. Wenn jemand 'nen Kasten Bier springen lässt oder Euch die Leute etwas Geld für Strom und neue Gummis aufdrängen, ist das gerne gesehen und führt automatisch zu weiteren Einladungen.
    Ihr könnt natürlich auch Turniere veranstalten, solltet aber alle Leute auch persönlich kennen, um den privaten Charakter der Veranstaltung nicht zu sprengen.

    "Grauzone"
    Wenn Ihr regelmässig zum Spielen einladet, öfter mal ein kleines Turnier durchführt und in den Foren öffentlich einen thread postet, auf den "jeder" antworten kann, um zum Turnier zu kommen, wenn Ihr eine Spendendose aufstellt und um einen Beitrag zur Pflege der Geräte bittet, wenn Ihr auf diesem Turnier für 'ne schmale Mark Getränke und Grillgut anbietet, dann ist das zwar normal und jeder hat Verständnis dafür.
    Da darf dann aber auch wirklich nichts passieren.

    "Jenseits der Grenze"
    Wenn Ihr eine Spende fordert, um bei Euch spielen zu können, Bier und Steaks über die haushaltsübliche Menge kauft und für einen angemessenen Preis anbietet und ein Startgeld für die Teilnahme am Turnier verlangt, dann kann man Euch mit einer einigermassen guten Begründung eine sogenannte "Gewinnerzielungsabsicht" unterstellen.
    Das ist eine Abgrenzung zwischen "privat" und "gewerblich".

    "Und wo ist jetzt das Problem?"
    Nehmen wir einmal an, jemand verschüttet sein Bier auf der Marmortreppe und ein anderer rutscht aus und bricht sich was. Bein reicht, Genick wär schon blöder.
    Bei der privaten Veranstaltung ist jeder mehr oder weniger selbst verantwortlich. Das nennt sich "allgemeines Lebensrisiko".
    Bei einer gewerblichen Veranstaltung stellt der Gesetzgeber deutlich höhere Ansprüche an den Veranstalter.
    Deswegen hängen auch Listen auf dem Klo, damit der Veranstalter nachweisen kann, dass seine Klos regelmässig kontrolliert wurden und er seinen Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist. Rutscht dennoch einer aus, ist das zwar Pech und der Veranstalter ist haftbar, aber dafür hat er 'ne Versicherung.
    Rutscht jetzt einer in der Bierlache bei Euch aus und die Krankenversicherung des Gestürzten hat keinen Bock auf die Kosten, bekommt Ihr böse Briefe von deren Rechtsabteilung.
    Ja, 'ne ganze Abteilung, das können die sich leisten.
    Und Euer Privathaftpflichtversicherer hat auch so eine Abteilung. Die wollen nämlich auch nicht zahlen.
    Und Ihr habt dann hoffentlich das Geld für einen guten Anwalt.
    Und die Gerichtskosten. Und das Schmerzensgeld.
    Im schlimmsten Fall sogar für die Rente des Verunfallten oder deren Hinterbliebenen.
    Ihr habt dann auf jeden Fall keine Flipper mehr, denn Versicherungen gehen dann auch gerne mal bis in die letzte Instanz.

    Es gibt noch mehr Stolpersteine:
    Wie sicher sind die elektrischen Anlagen?
    Wie sind die Regelungen für den Verkauf von Getränken und Essen?
    Was ist mit gebäuderechtlichen Fragen bei Euren Veranstaltungen?
    Lebt Ihr in einer Kommune mit Vergnügungssteuer für Geschicklichkeitsautomaten ohne Gewinnmöglichkeit?

    Nochmal ganz deutlich:
    Das ist alles völlig unerheblich, solange die Veranstaltung wirklich rein privat ist.
    Oder nichts passiert.
    Oder Euch niemand an's Bein pinkeln will.

    Hier
    electric-friends.de/index.php/…entstehung-und-geschichte
    könnt Ihr nachlesen, wie man es besser nicht macht. Aber wir hatten Glück, es ist nichts passiert.
    Und auch deswegen dieser thread :D

    Bis dahin
    Marc

    schnell noch den disclaimer anfügen:
    Dies ist keine Rechtsberatung, sondern ein Erfahrungsbericht ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Ich kann nicht einmal garantieren, alles richtig zu erinnern.
    Im Zweifel müsst Ihr Euch an einen Anwalt, das Finanzamt und die zuständigen Behörden Eurer Kommune wenden.
    electric-friends.de :welcome: jeden 1. Sonntag flippern an ca. 50 Geräten
  • Der Deutsche und sein Verein :crazy:

    Wir haben mal probiert einen Verein zu gründen, ging allerdings um Computerspiele.
    Hat mangels Elan, extrem bürokratisch zu sein und ebensolche Auflagen zu erfüllen, schnell das Zeitliche gesegnet, der Versuch. :no2:

    Allerdings erinnert das frühe Detail der Entstehung der electric friends an meinen kleinen Privat-Pub :hatgreen:
    Ich hab auch einen Billardtisch und 5 Flipper. :angel:

    Nur kommen da nur eingeladene Gäste rein, in unregelmäßig häufigen Partys. Nur eine Spardose steht da, darüber ein einladender Text 'Wir sammeln für einen guten Zweck: Frisches Bier!" :devsag2:
    Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
  • In der Geschichte auf unsere homepage fehlt eine lustige Anekdote:
    Eines schönen Sonntag nachmittags kam ein nicht mehr ganz junger Mann in Martins Keller, stellte siezend sehr zielgerichtete Fragen, die Martin zu einer Gegenfrage veranlassten:
    "Haben Sie mal 'nen Ausweis?"
    Ob der Herr vom Ordnungsamt die location verliess, nachdem er noch ein wenig geflippert hat, ist leider nicht überliefert.
    Er stellte sich aber mit den Antworten "alles Freunde und Bekannte, Getränke kosten nix und die Flipper stehen auf Freispiel" zufrieden.
    electric-friends.de :welcome: jeden 1. Sonntag flippern an ca. 50 Geräten
  • Bei den electric friends kamen mehrere Dinge zum richtigen Zeitpunkt zusammen:

    -ein Haufen Leute, die bestens miteinander können
    -ein Haufen Flipper, die die privaten Unterbringungsmöglichkeiten dann auch echt überstiegen
    -ein Paar in der Szene gut eingeführter Turniere, die immer mehr pinheads angesprochen haben
    -ein wenig Bedenken, ob denn die Essens- und Getränkepreise sowie die Startgelder für die Turniere nicht doch langsam gewerblichen Charakter annehmen
    -ein wenig Sorge, was im worst case ohne Versicherung auf uns zu käme
    -eine viel zu hohe Stromrechnung, die trotz Umlage letztendlich an Martin hängen blieb
    -und als Initialzündung eine Halle, die frei war und unkompliziert zu mieten

    Da die Stadt Lemgo eine Vergnügungssteuer in Höhe von 20€ pro Monat und Flipper erhebt, davon aber absieht, wenn der Betreiber
    "Veranstaltungen, deren Ertrag ausschließlich und unmittelbar zu mildtätigen oder gemeinnützigen
    Zwecken verwendet wird"
    durchführt, war von Anfang an klar, dass wir einen Verein gründen müssen, der als gemeinnützig anerkannt werden kann.

    Dieser Verein kann dann
    -die Halle mieten
    -die Stromrechnung übernehmen
    -eine Haftpflichtversicherung abschliessen
    -auf den Veranstaltungen legal Essen und Getränke anbieten, ohne an die strengeren Gaststättenregeln gebunden zu sein
    -öffentliche Turniere und Öffnungstage veranstalten und auch bewerben
    -Raum für unsere geliebten Herdentiere bieten
    -und ein prima Rahmen für die Leute sein, die sowieso viel miteinander machen

    Aber kann dieser Verein das ganze auch finanziell stemmen?

    Von unserer Lösung der Finanzierung im nächsten post mehr.
    Bis dahin ein surftipp für alle Gründungswilligen: geht auf die homepage Eurer Gemeinde, sucht nach "Vergnügungssteuersatzung" und schaut mal, ob Flipper was kosten bei Euch.
    Nicht alle Bundesländer erheben Steuern auf Flipper, wenn ja ist die Höhe der Steuer durch die Kommune festgesetzt.

    Keine Steuer? Ein Problem weniger.
    Aber die anderen Probleme bleiben und sollten nicht unterschätzt werden.

    Bis dahin
    Marc

    Dies ist keine Rechtsberatung, sondern ein Erfahrungsbericht ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Ich kann nicht einmal garantieren, alles richtig zu erinnern.
    Im Zweifel müsst Ihr Euch an einen Anwalt, das Finanzamt und die zuständigen Behörden Eurer Kommune wenden.
    electric-friends.de :welcome: jeden 1. Sonntag flippern an ca. 50 Geräten
  • Ich hoffe, es ist genehm, wenn ich mich an der Diskussion beteilige (wenn nicht, moderiere mich einfach weg ;))

    Einen Verein zu gründen ist erstmal total einfach. Hier die Zutatenliste:

    1. Mindestens sieben Vereinsmitglieder müssen es zum Zeitpunkt der Eintragung (komme ich gleich drauf) sein. Danach darf die Zahl nicht unter drei sinken.
    2. Es braucht eine Satzung. Davor haben viele am meisten Respekt ... ist aber total einfach, denn das Finanzamt hat in einigen Ausführungen Mustersatzungen parat, die man sich einfach abholen kann. Ausserdem beraten sie, wenn man nett fragt. Haben wir so gemacht und es war sehr easy. Die Mustersatzung kann man dann noch verfeinern. Bei uns war das ein Lückentext, in dem man dann Vereinsbeiträge, Sinn und Zweck des Vereins etc. eintragen konnte. Ansonsten immer bei anderen Vereinen Wissen abzapfen, wir beissen nicht ;)
    3. Hat man eine Satzung dann fertig erstellt, trifft man sich zur Gründungsversammlung (wie gesagt, mindestens sieben). Auf der muss dann diese Satzung beschlossen und der Vorstand gewählt werden. Wie viele Leute im Vorstand sind, kann jeder Verein selbst bestimmen. Das geht los ab einer Person ;) Wichtig: immer alles Protokollieren: mit wieviel Stimmen wurde was gewählt etc... Unter das Protokoll der Gründungsversammlung und die erste Satzung braucht es mind. sieben Unterschriften (Überraschung).
    4. Hat man die erste Sitzung hinter sich und mindestens sieben Leute haben signiert, latscht man zum Notar. Die Eintragung in das Vereinsregister muss noch notariell beglaubigt werden. Das kostet gut 100,- Euro und der komplette Vorstand muss dafür seine Unterschrift leisten. Angemeldet wird das Ganze dann im Vereinsregister beim Amtsgericht. Benötigt werden die Satzung, das Protokoll der ersten Sitzung mit Unterschriften. Diese werden im Original eingereicht.
    5. Mit dem Auszug aus dem Register gehts dann wieder zum Finanzamt und gibt den Krempel ab. Die entscheiden dann, ob der Verein steuerrechtlich so anerkannt wird und was für Änderungen ggfls. noch vorgenommen werden müssen. Damit ist das Ding dann durch.
    Ich glaube, das war es erstmal. Habe ich was vergessen? Ach ja ... Gemeinnützigkeit. Recht wichtig, wenn es um die "Aufstellung" von Flippern etc. geht. Denn man beachte: ein "normaler" Verein muss trotzdem u.U. Vergnügungssteuer und/oder Aufstellgebühr für jeden Flipper zahlen. Das ist immer alles etwas Auslegungssache aber in der Regel ist das so. Bei Gemeinnützigkeit entfällt das, da alles für die Allgemeinheit ist und generell keinerlei Gewinnabsicht mehr unterstellt wird ... dazu die Tage mal mehr.
  • Danke Jörg für die Zusammenfassung, und wegmoderiert wird hier gar nix, solange es den allgemeinen Grundsätzen dieses Forums entspricht.

    Aber einige Anmerkungen:

    Gemeinnützigkeit
    Das ist wichtig nicht nur wegen der Vergnügungssteuer. Gemeinnützige Vereine sind ausserdem von der Ertrags-, Vermögens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer befreit. Sollte man also unbedingt anstreben.

    Gründungsversammlung
    Für einen eingetragenen Verein (e.V.) müssen es mindestens 7 Gründungsmitglieder sein. Die bestimmen zunächst den Protokollschreiber, der alles mitschreibt. Dann beschliessen alle die Satzung und wählen den Vorstand.

    Die Satzung kann man bereits vorher beim Finanzamt unverbindlich vorgelegt haben und nach Änderungswünschen gefragt haben. Sonst muss man das Ding nachträglich ändern.

    Vereinseintragung bei Gericht
    Zusätzlich zu den reinen Unterschriften muss man noch eine Aufstellung der Versammlungsteilnehmer mit Adresse und Geburtsdatum beilegen. Zumindest hier in NRW. Kostet noch mal 75€ (NRW 2014)
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  • Hier noch was recht ausführliches, das alles beantwortet:

    arag.de/auf-ins-leben/vereinsrecht/vereinsgruendung/
    und weitere Seiten.


    Mustersatzungen zum Selbstergänzen:

    justiz.bayern.de/imperia/md/co…gemeinn_tziger_verein.pdf

    justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/…/Vereinssatzung/index.php

    ag-fulda-justiz.hessen.de/irj/…6a9e4631e70ae10627c4ba3b2

    ag-sdl.sachsen-anhalt.de/filea…rsatzung_barrierefrei.pdf

    Ich hab nur staatlich Seiten aufgeführt, sonst einfach suchen nach "Vereinssatzung Muster".
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  • So, nachdem Ihr die Satzung runtergeladen habt, entscheidet hier drüber:

    6 (Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens) 2. Bei Auflösung des Vereins, Entzugs der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögens des Vereins an den / die / das_______________(Bezeichnung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft) zwecks Verwendung für__________________ (Angabe eines bestimmten gemeinnützigen, mildtätigenoder kirchlichen Zwecks).

    Wichtig ist, dass das Vereinsvermögen einer ebenso gemeinnützigen Organisation zugute kommt.
    Wir haben ersatzweise (falls es unseren bevorzugten Verein nicht mehr geben sollte) die Stadt Lemgo eingetragen, die das Geld auch nur für gemeinnützige Aufgaben verwenden darf.

    Und noch was:
    Unser Vereinszweck ist die Förderung und der Erhalt des technischen Kulturgutes "Flipperautomat".

    So, jetzt könnt Ihr eigentlich loslegen!
    Viel Erfolg :thumbsup:
    Marc

    Dies ist keine Rechtsberatung, sondern ein Erfahrungsbericht ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Ich kann nicht einmal garantieren, alles richtig zu erinnern.
    Im Zweifel müsst Ihr Euch an einen Anwalt, das Finanzamt und die zuständigen Behörden Eurer Kommune wenden.
    electric-friends.de :welcome: jeden 1. Sonntag flippern an ca. 50 Geräten
  • Ganz kurz noch zu den Finanzierungsmöglichkeiten Eures Vereines, denn wenn das nicht gesichert ist, braucht Ihr auch nicht gründen. Es gibt 3 Bereiche, steuerlich gesehen:

    Ideeller Bereich
    Mitgliedsbeiträge und Spenden
    steuerlich unbedenklich bei Gemeinnützigkeit

    Zweckbetrieb
    Eintrittsgelder und Turnierstartgelder
    Stellplatzgebühren, wenn Ihr die erheben wollt
    steuerlich unbedenklich bei Gemeinnützigkeit

    Wirtschaftsbetrieb
    Verkauf von z.B. Essen und Getränken, merchandising etc.
    Aber nur steuerlich unbedenklich, wenn Ihr einen UMSATZ von 17.500 € pro Jahr nicht übersteigt. Ansonsten wird das als gewerblich eingestuft und Ihr seid nichts anderes als die Imbissbude um die Ecke.

    später mehr zum Bankkonto, Versicherungen, zur steuerlichen Erfassung und der Steuererklärung

    bis dahin
    Marc


    Dies ist keine Rechtsberatung, sondern ein Erfahrungsbericht ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Ich kann nicht einmal garantieren, alles richtig zu erinnern.
    Im Zweifel müsst Ihr Euch an einen Anwalt, das Finanzamt und die zuständigen Behörden Eurer Kommune wenden.
    electric-friends.de :welcome: jeden 1. Sonntag flippern an ca. 50 Geräten
  • Hallo
    Ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch andernorts der Vereinszweck ausreichen würde um die Gemeinnützigkeit zu erhalten?
    Hat die Stadt Lemgo den Passus von der Vergnügungssteuer abzusehen, wenn die Einnahmen gemeinnützigen Zwecken dient schon gehabt oder oder habt ihr sie von der Sinhafftigkeit überzeugen können?
    Grüße Peter
  • Ich fang mal mit der 2. Frage an:
    Zum Zeitpunkt der Vereinsgründung hat Lemgo 35€ Vergnügungssteuer im Monat pro Flipper verlangt und uns, vorausgesetzt der Anerkennung der Gemeinnützigkeit, eine Sonderausnahmegenehmigung in Aussicht gestellt.
    Wir haben, wie oben schon geschrieben, VORAB mit den Behörden gesprochen.
    Das ging dann auch glatt durch, als die Stadt den Bescheid des Finanzamtes hatte. Danach scheinen sie...
    ...ich will jetzt nicht sagen, dass sie zur Vernunft gekommen sind, das wäre arg bösartig...
    aber sie haben dann wohl nochmal intern diskutiert und eine Änderungssatzung auf den Weg gebracht.
    Diese Änderungssatzung ist nicht von der Verwaltung sondern natürlich vom demokratisch gewählten Rat der Stadt Lemgo beschlossen worden.
    Wir vom electric friends hatten damit nix zu tun.
    Oder anders:
    Politik ist nicht so böse, wie manche Euch weiss machen wollen. Die lernen auch von allein oder lassen mindestens mit sich reden.
    Man muss sie nur ansprechen.

    Zur 1. Frage:
    Ein weiterer Verein, auch aus NRW, hatte Probleme mit dem Sachbearbeiter des Finanzamtes, der eine Förderung von Kunst und Kultur beim Betrieb einer Flipperhalle nicht sehen konnte. Nach Vorlage unseres Freistellungsbescheides war das Thema vom Tisch.

    Grundsätzlich:
    Förderung und Erhalt des technischen Kulturgutes "Flipperautomat" sollte in allen Bundesländern als gemeinnützig anerkannt werden. Aber es ist natürlich ziemlich blauäugig, erstmal einen Verein zu gründen, um später mit Forderungen auf die Verwaltung zu zu gehen.
    Nochmal: Redet VORHER mit den zuständigen Stellen.
    Und auch wenn Ihr ablehnende Reaktionen bekommt: bleibt im Gespräch, bringt Beispiele bereits existierender Vereine und schliesst Euch kurz mit anderen, die das ganze bereits vor Euch durchgefochten haben.
    Genau das ist der Sinn dieses threads ;)

    Beste Grüsse, auch an die Esel

    Marc
    electric-friends.de :welcome: jeden 1. Sonntag flippern an ca. 50 Geräten
  • Und noch eine Info:
    Es gibt einen (geschlossenen) Bereich für die Vorstände der bundesweit verteilten Vereine, wo wir uns über den Umgang mit Behörden, die Organisation des Vereinslebens, gemeinsame Aktionen und die Förderung unseres Hobbys austauschen.
    Ich würde mich freuen, wenn wir hier die Erfahrungen bündeln und letztlich das nachmachen, was Gábor und die anderen Österreicher bereits erfolgreich vorgeführt haben:
    Die Anerkennung des Flipperautomaten als Sportgerät und damit ein Ende der Diskussion über Vergnügungssteuer, Gemeinnützigkeit und "süchtig machendes BÖSES Glücksspiel".
    Freischaltung für den Bereich durch pm oder Anfrage hier im thread, auch wenn Ihr noch in der Gründungsphase seid.
    bis dahin
    Marc
    electric-friends.de :welcome: jeden 1. Sonntag flippern an ca. 50 Geräten
  • Hallo Marc
    Danke für deine Ausführungen. Hatte mir gedacht, dass der Ablauf so in etwa war. Mein Interesse ist eher theoretischer Natur.
    Man sieht wenn Verwaltung und die lokale Politik guten Willens sind geht einiges. Denke mal das die baurechtlichen Angelegenheiten ein größeres Problem darstellen können...
    Super wenn hier eine Ansprechstation für diejenigen geschaffen wird, die sich vorstellen könnten was auf die Beine zu stellen und sie auf die Erfahrungen derjenigen, die das schon hinter sich haben zurückgreifen können.
    Die Anerkennung des Flippers als Sportgerät würde unser Hobby sicherlich voranbringen und so manches erleichtern und müsste mit das wichtigste Ziel der GPA sein, falls das Unterfangen nicht unrealistisch ist, das kann ich nicht berurteilen.
    Gruß Peter
  • Also etwas als Sportart anerkannt zu bekommen ist in Deutschland ein ganz heisses Eisen!! Da braucht es Juristen, Zeit, unheimlich viel Kohle und eine funktionierende Lobby. Ob wir Flipperfreaks sowas schon haben, weiss ich nicht so genau, ich glaube das könnte wohl noch dauern, wenn es überhaupt was wird. Andere Länder sind da entspannter aber in good old germany wird da drei mal gekuckt, bevor man eine weitere "Lücke" in den Steuerteppich reisst... Das kann die GPA meiner Meinung nach nicht stemmen, dafür braucht es ein Rudel Fulltime-Mitarbeiter und Rechtsanwälte.

    Letztes Jahr ist so ein Versuch, E-Sports als Sportart (wie in sehr vielen Ländern bereits geschehen) anzuerkennen total nach hinten los gegangen. Die haben trotz hochwissenschaftlichen Gutachtens und zwei Jahre Arbeit keine rechtliche Chance gehabt, damit durchzukommen. Das Gutachten fiel negativ aus. Man darf eines nicht verwechseln: Ein "Spiel" wird nicht zwangsläufig zum "Sport", bloß weil man viele Veranstaltungen unter Wettbewerbsbedingungen durchführt. Da muss schon was mehr kommen.

    Aber ich will den Rahmen nicht sprengen, gibt genug Artikel zu dem Urteil/Gutachten/Fehlversuch ... einfach mal googlen ;)
  • Drüber nachdenken ist ja auch nicht falsch. Bei so rechtlichen Dingen ist es aber IMMER so, dass die subjektive Empfindung und auch die Denke der Allgemeinheit überhaupt nix mit dem Ausgang einer rechtlichen Diskussion oder Beurteilung zu tun haben. Da zählen nur die Fakten und der Masstab, den das rechtliche Konstrukt vorgibt. Da erfüllt Flippern leider nicht ein einziges Kriterium. Dass sich einige (und wer mich mal spielen gesehen hat, weiss, dass das für mich noch mehr als Sport ist :P) kräftig abzappeln und man wunderbar Wettbewerbe am Flipper austragen kann, ist sowas von total egal bei der Definition von "Sport". Aber egal, ich glaube wir sprengen den Rahmen des Threads ;)
  • PunkRockCaveman schrieb:

    Drüber nachdenken ist ja auch nicht falsch. Bei so rechtlichen Dingen ist es aber IMMER so, dass die subjektive Empfindung und auch die Denke der Allgemeinheit überhaupt nix mit dem Ausgang einer rechtlichen Diskussion oder Beurteilung zu tun haben. Da zählen nur die Fakten und der Masstab, den das rechtliche Konstrukt vorgibt. Da erfüllt Flippern leider nicht ein einziges Kriterium. Dass sich einige (und wer mich mal spielen gesehen hat, weiss, dass das für mich noch mehr als Sport ist :P) kräftig abzappeln und man wunderbar Wettbewerbe am Flipper austragen kann, ist sowas von total egal bei der Definition von "Sport". Aber egal, ich glaube wir sprengen den Rahmen des Threads ;)
    Sehe ich anders!
    4 Seiten Aufnahmeordnung mit Definition

    cdn.dosb.de/user_upload/www.do…ungen/Aufnahmeordnung.pdf
    §3 Sportliche Voraussetzungen - Absatz 1 bis 3

    Was spricht gegen den Sportaspekt?

    Außer das manche Flipper eine simulierte Körperverletzung bei Einhaltung der gesetzten Regeln beinhalten. Bzw. das so interpretiert werden könnte. Absatz 3.

    Ansonsten passt das schon mit Flippern gleich Sport.

    Grüße Lutz
    Seit 1980 meine Nr. 1 :love: Mata Hari :love: Ich wollte doch eigentlich nur mal wieder flippern!
    Mitglied in der :GPA flipperverein.de und im Flipper-Sportverein Austria flipper-sv.at

    "Wenn es nicht wichtig ist zu siegen, warum werden dann die Punkte gezählt?" - Ltd. Worf in STtnG - Episode 41
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