Überwachungsstaat Deutschland ...

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Original von Schraube
    Sind unsere Datenschützer so blöd oder tun die nur so ... .


    Inkompetent und machtlos wäre wohl die richtigere Bezeichnung. Wo kein Bürger den Sinn von Datenschutz verstehen möchte würden auch kompetente Leute nicht viel bewirken.
    Mir gefällts, kann ich doch so problemlos alles sehen, was ich will und wenn ich will. Vom Wlan-Babyfon der Nachbarn, die DVD-Funkstrecke, weil die sich das Kabel sparen wollten, Überwachungskameras wie in deinem Link erwähnt und noch vieles mehr.
    Praktischerweise läßt sich der Krempel auch prima stören :D, eine wundervolle Welt.

    Aber Back on Topic, wie fadenscheinig die "Sicherheitsbemühungen" des Staates sind läßt sich auch sehr schön am Beispiel der Flughafensicherheit sehen. Wer will, kommt rein:

    computer.t-online.de/ccc-knack…cke-auf/id_21371168/index

    Mario
    Nicht genutzte Intelligenz ist im Ergebnis genauso wie nicht vorhandene Intelligenz
  • Hallo,

    auch ich habe dieses Urteil mit Aufmerksamkeit verfolgt. Ich schrieb es hier schon einmal an anderer Stelle, dass sich in diesem Land der Berufsstand Anwalt praktisch selbst beschäftigt. Wieder einmal wurde der Beweis erbracht, dass zu Lasten der Gesellschaft Jobs nicht richtig gemacht wurden. Und nur einer verloren hat - die Gesellschaft.

    Wer steht dafür gerade? Wer trägt die Verantwortung (oder zurück)? Wenn man sich vor Augen führt, welcher Aufwand dafür betrieben wurde. Kein Unterrnehem kann sich solche Mitarbeiter leisten, die Ergebnisse produzieren, die gesetzeswidrig sind.

    Da wir alle diese Nullen mitttragen und wenig Alternativen haben ist es schon eher traurig.

    Roger

    Mit dem Nullwachstum wächst das Wachstum der Nullen.
  • Die Nachricht des Kippens der Vorratsdatenspeicherung war die erste gute Nachricht seit Wochen. Hervorragend :thu:

    Was die resultierenden wirtschaftlichen Schäden aus dieser (mal wieder) unausgereiften Gesetzgebung angeht, so werden sich die Verantwortlichen wieder in adäquaten Worthülsen verschanzen, wie gut gemeint das Ganze doch war.
    Merke: Das Gegenteil von "gut gemacht" ist "gut gemeint" :evil:


    Original von flyerbar
    Schon wahnsinnig wie sich eine ehemalige "Volkspartei" zur Big Brother Partei entwickelt hat.


    Nö, kann ich so nicht sagen, bzw. an die Zeit der "Volkspartei" erinnere ICH mich nicht. Wann soll das denn gewesen sein ? ?(

    Btw. was erwartest du, wenn Schlüsselpositionen in der Partei von diesen subversiven Elementen besetzt sind ?
    Die TuNix-Kanzlerin, ehemalige FDJ-Propagandasekretärin und wohl auch Stasi-Beteiligte (IM Erika), die Milliarden an Israel verschenkt und im eigenen Land nichts zu Stande bekommt ?
    Der ehem. Innenminister (nun Finanzminister), der nachweislich in eine Schwarzgeldaffäre mit Waffenschiebern beteiligt und somit als Krimineller einzustufen ist und wömöglich auf Basis seiner Versehrtheit zum spionierenden Psychopathen avancierte ?
    Oder der "allseits beliebte" Roland Koch, der seine Position dazu benutzt, Kritiker in den öffentlich-rechtlichen Medien mundtot zu machen und selbst in die Spendenaffäre verwickelt war und medienwirksam "brutalst mögliche Aufklärung" forderte ?
    Vielleicht auch die Übermutter Zensursula von den Laien, die nachweislich mit Lügen versuchte ein Gesetz zu etablieren, was Oberspitzel Schäuble wohl ersann und selbst als handwerklich unausgereift bezeichnet ?

    Bah, ich könnte gar nicht soviel essen wie ich kotzen wollte :puke:

    Doch muß man auch sehen, daß diese Leute nur dank vielen Unterstützern machen können, was sie wollen. Jeder der die wählt oder auch nur die Aktionen stillschweigend billigt ist kein Teil der Lösung.

    Mario
    Nicht genutzte Intelligenz ist im Ergebnis genauso wie nicht vorhandene Intelligenz
  • Originally posted by Steelstopper

    Original von flyerbar
    Schon wahnsinnig wie sich eine ehemalige "Volkspartei" zur Big Brother Partei entwickelt hat.


    Nö, kann ich so nicht sagen, bzw. an die Zeit der "Volkspartei" erinnere ICH mich nicht. Wann soll das denn gewesen sein ? ?(

    Mario


    Du hast aber gesehen daß ich das Wort "Volkspartei" in Anführungszeichen gesetzt habe ? ;)


    Gruss Dirk
  • Vor der WM gibt es noch eine Verordnung die wohl alle in den Schatten stellt was bis jetzt so an DAtensammelwut gelaufen ist und es gab wohl keine öfentliche Einsicht. Die Liste was da an Daten gesammelt wird ist zum Haareraufen. Da sieht man dann auch das die DNA Datenbankdaten gut brauchbar sind (Punkt 20 der Liste).

    Lest euch mal das Lawblog dazu durch. zu groß dürfte die Sorge gewesen sein, das Public Viewing könne zum Bürgerkrieg mutieren.
    ... zu groß dürfte die Sorge gewesen sein, das Public Viewing könne zum Bürgerkrieg mutieren.


    Ist noch gar nicht lange her da hat der Datenschutzbeauftragte noch die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung gefordert hat,
    (Die deutschen Datenschützer beraten ein neues Datenschutzgesetz, über Probleme mit Körperscannern und die Sammelwut von Elena)

    NACHDEM das Bundesverfassungsgericht es für unzulässig erklärt hat:
    ...
    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die
    Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit
    Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. ... . Es fehlt aber an einer dem
    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung.
    ...
    (Quelle)


    Hier mal die Liste was so gespeicht werden soll:

    §1
    Personendaten von Beschuldigten und andere zur Identifizierung geeignete Merk-
    male
    (1) Personendaten von Beschuldigten im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 1 des
    Bundeskriminalamtgesetzes sind
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Geburtsnamen,
    4. sonstige Namen wie Spitznamen,
    5. andere Namensschreibweisen,
    6. andere Personalien wie Alias-Personalien,
    7. Familienstand,
    8. akademischer Grad,
    9. erlernter Beruf,
    10. ausgeübte Tätigkeit,
    11. Schulabschluss,
    12. Geschlecht,
    13. Geburtsdatum,
    14. Geburtsort einschließlich Kreis,
    15. Geburtsstaat,
    16. Geburtsregion,
    17. Volkszugehörigkeit,
    18. aktuelle Staatsangehörigkeit und frühere Staatsangehörigkeiten,
    19. gegenwärtiger Aufenthaltsort und frühere Aufenthaltsorte,
    20. Wohnanschrift sowie
    21. Sterbedatum.
    (2) Andere zur Identifizierung geeignete Merkmale im Sinne des § 8 Absatz 1 Num-
    mer 1 des Bundeskriminalamtgesetzes sind
    1. Lichtbilder,
    2. Personenbeschreibungen wie
    a) Gestalt,
    b) Größe unter Angabe der Art ihrer Feststellung,
    c) Gewicht,
    d) scheinbares Alter,
    e) äußere Erscheinung,
    f) Schuhgröße,
    3. besondere körperliche Merkmale,
    4. verwendete Sprachen,
    5. Stimm- und Sprachmerkmale wie eine Mundart,
    6. verfasste Texte,
    7. Handschriften und
    8. Angaben zu Identitätsdokumenten wie Personalausweis, Reisepass und andere die
    Identitätsfeststellung fördernde Urkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde).


    §2
    Weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten und personenbezogene Daten
    von Personen, die einer Straftat verdächtig sind
    (1) Weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten im Sinne des § 8 Absatz 2
    des Bundeskriminalamtgesetzes sind
    1. Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsanlass,
    2. Angaben zu vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten wie Sprachkenntnisse, Fer-
    tigkeiten in der Herstellung oder im Umgang mit Sprengstoffen und Waffen,
    3. Angaben zu verwendeten Kommunikationsmitteln wie Telefon (Festnetzanschluss
    oder Mobiltelefon), Telefax, E-Mail-Adresse, vom Beschuldigten betriebene Internet-
    adresse, statische Internetprotokolladresse, dynamische Internetprotokolladresse und
    zugehöriger Zeitstempel sowie Diensteanbieter,
    4. Angaben zu verwendeten Fahrzeugen und sonstigen Verkehrsmitteln wie Luftfahr-
    zeuge, Wasserfahrzeuge, einschließlich der Registrierdaten zur Identifizierung dieser
    Verkehrsmittel,
    5. Angaben zu Identitätsdokumenten und anderen Urkunden, die im Zusammenhang
    mit einer Straftat stehen und der betroffenen Person zuzurechnen sind, wie die
    Nummer der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II eines Kraftfahrzeugs,
    6. Angaben zu Konten,
    7. Angaben zu Finanztransaktionen,
    8. Angaben zu Zahlungsmitteln,
    9. Angaben zu Vermögenswerten,
    10. Angaben zu Sachen, die Gegenstand oder Mittel der Straftat waren, wie Waffen, Be-
    täubungsmittel, Falschgeld, Publikationen,
    11. Angaben zu Art und konkreten Umständen der Tatbegehung wie
    a) neben den in § 8 Absatz 1 Nummer 4 des Bundeskriminalamtgesetzes genann-
    ten Daten die Bezeichnung eventueller Ordnungswidrigkeiten einschließlich der
    Angabe, ob diese versucht oder vollendet wurden,
    b) Sachverhalt, neben den in § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Bundeskriminalamtgeset-
    zes genannten Daten insbesondere Angaben zu Tatörtlichkeit, Tatmittel, erlang-
    tem oder erstrebtem Gut und Beteiligten,
    c) Modus Operandi und Tatbegehungsweise,
    d) Spuren des Beschuldigten,
    e) Angaben zum Opfertyp,
    f) Ausgang des Verfahrens einschließlich etwaiger Nebenfolgen, Maßregeln der
    Besserung und Sicherung oder Entscheidungen über Verfall und Einziehung,
    12. Zugehörigkeit oder sonstige Beziehung zu einer kriminellen Organisation/Tätergruppe
    mit Angabe des Namens und Sitzes der Gruppe und Rolle innerhalb der Organisati-
    on/Gruppe,
    13. Beziehungen zu Personen, Gruppenzugehörigkeit,
    14. Beziehungen zu Institutionen, Örtlichkeiten, Ereignissen und Sachen,
    15. personengebundene Hinweise gemäß § 7 Absatz 3 des Bundeskriminalamtgesetzes,
    die dem Schutz des Betroffenen dienen wie „Freitodgefahr“ oder die der Eigensiche-
    rung der ermittelnden Bediensteten dienen wie „bewaffnet“, „gewalttätig“, „Explosiv-
    stoffgefahr“,
    16. personengebundene Hinweise, die der Ermittlungsunterstützung dienen wie „Sexual-
    straftäter“, „Straftäter politisch links motiviert“ oder „Straftäter politisch rechts moti-
    viert“,
    17. Angaben zur Religionszugehörigkeit, soweit diese im Einzelfall zur Aufklärung oder
    Bekämpfung des Terrorismus erforderlich sind,
    18. Angaben zu einer gegenwärtigen oder früheren Tätigkeit in
    a) einer lebenswichtigen Einrichtung im Sinne des § 1 Absatz 5 des Sicherheits-
    überprüfungsgesetzes,
    b) einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage,
    c) einer Verkehrs- oder Versorgungseinrichtung,
    d) einem öffentlichen Verkehrsmittel oder
    e) einem Amtsgebäude,
    19. Vorgangsdaten wie
    a) Erfassungsdatum und Wiedervorlagedatum,
    b) Bearbeitungsstand und Erledigungsvermerke,
    c) beteiligte Sachbearbeiter und Dienststellen,
    d) Querverweise auf andere Vorgänge,
    e) nach einer Eignungsprüfung durch den Sachbearbeiter gesetzte sogenannte
    Merker, die die automatisierte Übernahme eines Datensatzes oder von Teilen da-
    raus in andere Dateien ermöglichen, und
    f) Zusatzinformationen für die automatisierte Übernahme in andere Dateien wie die
    Rechtsgrundlage, nach der die Anlieferung in die Zieldatei erfolgt,
    20. Hinweis auf einen Bestand in der DNA-Analyse-Datei,
    21. Daten zu der Maßnahme, die zu der Speicherung geführt hat, oder zu der durch die
    Speicherung unterstützten Maßnahme wie deren Anlass, Zweck und Befristung,
    22. Angaben zu bestehenden Auflagen oder Verboten wie Hausverbot, Kontaktverbot,
    Meldeauflage, Betretens- und Aufenthaltsverbot, Ausreiseuntersagung, Pass- und
    Personalausweisbeschränkung,
    23. Status einer Person nach polizeifachlichen Definitionen wie „Gefährder“ oder „rele-
    vante Person“,
    24. Hinweis auf einen Bestand in anderen Dateien,
    25. Angabe, ob der Betroffene in dem Verfahren eines Bundeslandes, das zur Speiche-
    rung geführt hat, als Beschuldigter geführt wird oder wurde, und
    26. Hinweis auf vorhandenes Lichtbild beziehungsweise Phantomzeichnung zum Täter.


    [url="http://www.bundesrat.de/cln_161/SharedDocs/Drucksachen/2010/0301-400/329-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/329-10.pdf"]Quelle: bundesrat.de[/URL]
  • Original von flyerbar... Es wird immer besser........ Mann ihr Politiker wann denkt ihr um ! ...

    Kurz nachdem wir einen neunen Präsidenten haben ermittelt die Staatsanwaltschaft. So ein Zufall aber auch dass das nicht vor der Wahl hochgekommen ist.
    Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bundespräsident Christian Wulff Wegen Gen-Mais-Skandal
    @ flyerbar: Ich mache mir da keine Hoffnungen, aber letztendlich liegt es an der aus meiner Sicht gewollten Volksverblödung.

    Übrigens ist der auch Unterstützer von ProChrist.org (ganz unten). Dazu kann man sich mal folgendes durchlesen: Christian Wulff – wer schützt uns vor einem evangelikalen Bundespräsidenten?



    Und es geht schon wieder los ... Websperren wegen Kinderpornographie.
    Websperren: EU-Kommission will schnell handeln
    ... auf Initiative der deutschen Europaabgeordneten Sabine Verheyen (CDU) zur Diskussion ... eingeladen. ...


    Es gibt da auch noch was zu den Nacktscannern/Körpersannern. Mein vorschlag wäre das alle die laut geschriehen haben erst mal einen Freischein für ein Jahr bekommen um das Modell X-Ray Backscatter Scanner zu testen :D
    [url="http://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/0,1518,703861,00.html"]Forscher warnen vor Hautkrebs-Risiko bei Körperscannern[/url]
  • Hier gibt es mal wieder einen interessanten Fall von Amtsmissbrauch wo Polizisten straffrei ausgehen. Das ist wohl das Standardproblem sobald 2 Polizisten im Spiel sind. Der Richter geht davon aus das die Beamten einen nicht kennen, grundsätzlich gutartig sind, nichts von einem wollen und nur ihre Pflicht erfüllen. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, wobei ich nicht sagen möchte das alle Cops schlecht sind.

    Der Videobeweis: Von Polizisten misshandelt


    Key: Demonstration, Neonaziaufmarsch, Wisbyer Straße, Pankow, Polizeigewalt
  • RE: Terror/Inside Job mit dem Bus in England

    Original von kia
    Hier gibt es mal wieder einen interessanten Fall von Amtsmissbrauch wo Polizisten straffrei ausgehen. Das ist wohl das Standardproblem sobald 2 Polizisten im Spiel sind. Der Richter geht davon aus das die Beamten einen nicht kennen, grundsätzlich gutartig sind, nichts von einem wollen und nur ihre Pflicht erfüllen. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen, wobei ich nicht sagen möchte das alle Cops schlecht sind.

    Der Videobeweis: Von Polizisten misshandelt


    Key: Demonstration, Neonaziaufmarsch, Wisbyer Straße, Pankow, Polizeigewalt


    Update: Habe das Video dazu gefunden (ca. ab Min. 7):
    Video
    (via: annalist)
  • Benutzer online 14

    14 Besucher