Braunschweig verbietet Flashmobs
Notfalls will Braunschweig in Zukunft mit Polizeigewalt gegen Flashmobs vorgehen. Das haben Verantwortliche der Stadt einem Mann mitgeteilt, der zu einem öffentlichen Picknick aufgerufen hatte.
...
Problematisch ist allerdings die Haltung, die sich hinter diesem Verbot versteckt. So erklärte das Ordnungsamt dem Flashmobber, "Der öffentliche Raum in Braunschweig dient ausschließlich dem Verkehr, also dem Transfer von Wohnung a zu Wohnung b, von Wohnung a zu Geschäft b oder von Geschäft a zu Geschäft b."
Auch eine Anmeldung des Picknicks als Demonstration habe kaum Erfolgsaussichten, hieß es vom Ordnungsamt, da eine Demonstration mit Picknick "eine nicht genehmigungsfähige Sondernutzung" darstelle. Veranstaltungen im Öffentlichen Raum, die weder kommerziell noch politisch sind, werden dadurch unmöglich gemacht und kriminalisiert.
...
"Aus diesem Grund ist mir wichtig, alle Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger darauf hinzuweisen, dass am 8.8. von 16 bis 18 Uhr KEIN Picknick auf dem Braunschweiger Kissenschlacht-FlashmobSchlossplatz stattfinden wird. Jeder Braunschweiger, der am 8.8. auf dem Schlossplatz eine Decke ausbreitet, Speis und Trank zu sich nimmt, mit Freunden plaudert, lacht, singt oder Tango tanzt, wird voraussichtlich mit Polizeigewalt daran gehindert.
Es würde mich freuen, wenn diese Botschaft in Braunschweig durch Flugblätter, in Online-Foren, Email-Verteilern, in Zeitungen und auf Luftballons verbreitet wird, da ich vom Ordnungsamt aufgefordert wurde, die Veranstaltung umgehend und umfassend zu widerrufen. Vielen Dank für Eure liebe Unterstützung!"
...
(Quelle)
Notfalls will Braunschweig in Zukunft mit Polizeigewalt gegen Flashmobs vorgehen. Das haben Verantwortliche der Stadt einem Mann mitgeteilt, der zu einem öffentlichen Picknick aufgerufen hatte.
...
Problematisch ist allerdings die Haltung, die sich hinter diesem Verbot versteckt. So erklärte das Ordnungsamt dem Flashmobber, "Der öffentliche Raum in Braunschweig dient ausschließlich dem Verkehr, also dem Transfer von Wohnung a zu Wohnung b, von Wohnung a zu Geschäft b oder von Geschäft a zu Geschäft b."
Auch eine Anmeldung des Picknicks als Demonstration habe kaum Erfolgsaussichten, hieß es vom Ordnungsamt, da eine Demonstration mit Picknick "eine nicht genehmigungsfähige Sondernutzung" darstelle. Veranstaltungen im Öffentlichen Raum, die weder kommerziell noch politisch sind, werden dadurch unmöglich gemacht und kriminalisiert.
...
"Aus diesem Grund ist mir wichtig, alle Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger darauf hinzuweisen, dass am 8.8. von 16 bis 18 Uhr KEIN Picknick auf dem Braunschweiger Kissenschlacht-FlashmobSchlossplatz stattfinden wird. Jeder Braunschweiger, der am 8.8. auf dem Schlossplatz eine Decke ausbreitet, Speis und Trank zu sich nimmt, mit Freunden plaudert, lacht, singt oder Tango tanzt, wird voraussichtlich mit Polizeigewalt daran gehindert.
Es würde mich freuen, wenn diese Botschaft in Braunschweig durch Flugblätter, in Online-Foren, Email-Verteilern, in Zeitungen und auf Luftballons verbreitet wird, da ich vom Ordnungsamt aufgefordert wurde, die Veranstaltung umgehend und umfassend zu widerrufen. Vielen Dank für Eure liebe Unterstützung!"
...
(Quelle)